DruckenE-Mail

Schiedssprüche

 

Nur wenige GMAA-Schiedssprüche werden zur Veröffentlichung freigegeben und nur wenige sind von allgemeiner Bedeutung. Daher kann hier auch nur ein Bruchteil der Schiedssprüche aus den letzten Jahren dargestellt werden. Gleichwohl geben die nachstehenden Entscheidungen einen kleinen Eindruck über die Inhalte von GMAA-Schiedsverfahren.

 

 

Thema

Datum

  1. Zur Frage, ob ein Management Agreement die Abtretung von Ansprüchen beinhaltet.
  2. Zur Frage, ob die „loss payable clause“ eine Abtretung zulässt.
  3. Zu Ansprüchen auf Zahlung von Versicherungsleistungen für Schäden am Boiler eines Schiffes, die auf einer Seereise von Hongkong nach Kaohsiung eingetreten waren, sowie für Kosten, die für einen Mietboiler aufzuwenden waren.

10.07.01

  1. Zur Haftung des Kapitäns gemäß §§ 511 ff HGB
  2. Der Kapitän, der mit einer Decklast bewusst in ein Schlechtwettergebiet läuft, haftet für den Schaden, der an der Decklast durch überkommende Seen entsteht.
  3. Die üblichen Freizeichnungsklauseln in den Konnossementen betreffen derartige Schäden nicht.
  4. Ist die Decklast durch See- und Süßwasser beschädigt, so haftet der Kapitän für den durch Süßwasser entstandenen Schaden nicht. Der gesamte Schaden ist deshalb zu quoteln.

11.12.01

  1. Zum Deckungsanspruch gegen den Kaskoversicherer des MS „Nordland“, das im August 2000 im Mittelmeer auf einen Felsen lief und von der Klägerin zum Totalverlust erklärt wurde.
  2. Zum geografischen Deckungsbereich in § 9 der Gildenbedingungen.

15.02.02

  1. Zur Unwirksamkeit einer Schiedsklausel in einem Reparaturvertrag
  2. Zur wirksamen Vollmacht für den Abschluss einer Schiedsklausel

08.11.05

  1. Verlässt das Schiff den Ladehafen, bevor die Drei-Tage-Frist des § 570 HGB abgelaufen ist, steht dem Charterer ein Anspruch auf Schadenersatz zu.
  2. Der Schaden des Charterers errechnet sich hier (soeben 1.) anhand der Differenz zwischen der vereinbarten Fracht und der für die Beförderung mit einem Ersatzschiff aufgewendeten Fracht.
  3. Zu der Frage, ob der Charterer Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Besichtigung des Laderaums vor der Beladung hat.
  4. Weigert sich der Charterer in unrechtmäßiger Weise, Ladung zur Verfügung zu stellen, weil er unzutreffend davon ausgeht, dass das Schiff nicht ladebereit sei, steht dem Reeder ein Schadenersatzanspruch für nutzlos aufgewandte Wartezeit zu (damages for detention). Diese beginnt mit Ende der Ladezeit und ist auf Grundlage der in der Charter vereinbarten Demurrage-Rate zu berechnen.
  5. Ein Anspruch des Reeders auf Fehlfracht nach § 585 HGB entfällt, wenn er die Drei-Tage-Frist des § 570 Abs. 2 HGB nicht einhält. Hierbei bleibt es auch, wenn der Reeder einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden befürchtet, weil sich der Charterer unkooperativ verhält oder wenn er annimmt, dass sich an der Einstellung des Charterers bezüglich der Ladebereitschaft auch in der Folge nichts ändert.

19.05.05

  1. Zur Anspruch auf Fehlfracht
  2. Zur Frage, ob eine Einigung zwischen den Schiedsparteien im Wege eines Vergleichs zustande gekommen und bindend ist

21.12.05

  1. Wenn trotz fehlender Armut einer Schiedspartei der auf sie entfallende Schiedsgerichts-Vorschuss nicht eingezahlt wird, ist die Fortsetzung des Schiedsverfahrens rein tatsächlich unmöglich.
  2. Das Verfahren wird in einem solchen Fall durch Beschluss gemäß § 1056 Abs. 2 Nr. 3 ZPO eingestellt.
  3. Im danach möglichen Prozess vor einem staatlichen Gericht ist eine Schiedseinrede unzulässig

05.05.09