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Zur Ermittlung einer Gebühr gemäß § 1 Abs. 1 der GMAA-Regeln für die Vergütung des Schiedsgerichts geben Sie bitte den Streitwert in Euro oder in US-Dollar ein. Die Gebühr wird dann gemäß § 3 der Regeln berechnet. Bei Eingabe des Streitwertes in US-Dollar erfolgt die Umrechnung USD / EUR nach dem bei www.boerse.de aktuell veröffentlichtem Umrechnungskurs. Bitte beachten Sie, dass jeder Schiedsrichter 1 Gebühr verdient, bei Erlass eines Beweisbeschlusses kommt je Schiedsrichter eine halbe Gebühr hinzu. Beispiel: Bei einem Streitwert von EUR 320.000 erhält jeder Schiedsrichter EUR 9.000, ergeht ein Beweisbeschluss sind es EUR 13.500. Auch bei Nutzung des Rechners wird eine Überprüfung der Berechnung nach § 3 der Gebührenordnung empfohlen.
| Bei einem Streitwert von | EUR |
| beträgt eine Gebühr | EUR |
| Der aktuelle Dollarkurs beträgt: 1.2690 | |
| Bei einem Streitwert von | USD |
| beträgt eine Gebühr | EUR |



