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Altversionen
Nachstehend finden Sie die früheren Versionen der Schiedsgerichtsordnung der GMAA. Ist in der Schiedsgerichtsklausel nichts anderes geregelt, gilt seit 2007 für ein Verfahren diejenige Schiedsordnung, die bei Einleitung des Verfahrens gültig ist (§ 1 Absatz 1 der GMAA-Schiedsgerichtsordnung).



