Schiedssprüche

 

Hier veröffentlichen wir einige Schiedssprüche unserer Mitglieder soweit sie uns zur Verfügung gestellt wurden.
SS 01 - 09 Einstellung des Schiedsverfahrens wegen Unmöglichkeit der Fortsetzung
Schiedsverhandlung
vom 05.05. u.
02.07.
2009 in Hamburg
 
SS 03 - 05 Fehlfracht
Schiedsverhandlung
vom 21.12.2005
 
  • Streitig ist ein Anspruch auf Fehlfracht aus einer Verschiffung. Insbesondere ist streitig, ob eine Einigung zwischen den Schiedsparteien über den Fehlfrachtanspruch im Wege eines Vergleichs zustande gekommen und bindend ist.

  • Das Verfahren ist zwar nicht unter GMAA-Regularien abgewickelt worden, aber ist doch relevant für die Schifffahrt.

SS 02 - 05 Verlässt das Schiff den Ladehafen, bevor die Drei-Tage-Frist abgelaufen ist,
steht dem Charterer ein Anspruch auf Schadenersatz zu.
Schiedsverhandlung
vom 19.05.2005
 
  • Verlässt das Schiff den Ladehafen, bevor die Drei-Tage-Frist des § 570 HGB abgelaufen ist, steht dem Charterer ein Anspruch auf Schadenersatz zu.

SS 01 - 05 Arbitration Award
Schiedsverhandlung
vom 08.11.2005
in Hamburg
 
  • The arbitration action is dismissed due to lack of jurisdiction.

  • Plaintiffs have to bear the costs of the arbitration proceedings and the necessary lawyers fees connected with the arbitration.

SS 01 - 02 Ablehnung des Vorliegen eines Versicherungsfalls nach Totalverlust
Schiedsverhandlung
vom 15.02.2002
in Hamburg
 

Die Klägerin war seit Mitte 1997 Eigentümer des MS „Nordland“. Sie hatte das Schiff seitdem bei der Beklagten mit der Versicherungssumme von DM 15.000.000 kaskoversichert.

  • Das Schiff lief am 29. August 2000 im Mittelmeer östlich der griechischen Insel Kythira auf einen Felsen auf, sank mit dem Hinterschiff, in dem sich seine Hauptmaschine befand, auf Grund und wurde infolgedessen von der Klägerin zum Totalverlust erklärt.

  • Die Beklagte lehnte das Vorliegen eines Versicherungsfalls jedoch ab und weigert sich, die Versicherungssumme zu zahlen.

SS 03 - 01 Ersatz eines Nässeschadens an einer Teilladung Holz
Schiedsverhandlung
vom
11.12. 2001
 
  • Zur Haftung des Kapitäns gemäß §§ 511 ff HGB

  • Der Kapitän, der mit einer Decklast bewusst in eine Schlechtwettergebiet einläuft, haftet für den Schaden, der an der Decklast durch überkommende Seen entsteht.

  • Die üblichen Freizeichnungsklauseln in den Konnossementen betreffen derartige Schäden nicht.

  • Ist die Decklast durch See- und Süßwasser beschädigt, so haftet der Kapitän für den durch Süßwasser entstandenen Schaden nicht. Der gesamte Schaden ist deshalb zu quoteln. 

SS 02 - 01 Zahlung von Versicherungsleistungen für Schäden aus abgetretenem Recht
Schiedsverhandlung
vom
10.4. 2001
 in Hamburg
 
  • Die Schiedsklägerin verlangt von der Schiedsbeklagten aus abgetretenem Recht die Zahlung von Versicherungsleistungen für Schäden am Boiler des MS ....., die auf einer Seereise von Hongkong nach Kaohsiung eingetreten waren, sowie für Kosten, die für einen Mietboiler aufzuwenden waren. 

SS 01 - 01 Anfängliche Ladungsuntüchtigkeit?
Schiedsverhandlung
vom 21.6.2001
in Hamburg
  • Wird ein Schiff, das die Reise aus eigener Kraft durchführt, in schlechtem Wetter von der Besatzung aufgegeben, und wird es später zunächst von einem Berger und dann von der eigenen Besatzung aus eigener Kraft zum Bestimmungshafen gefahren, so ergibt sich hieraus nicht, dass das Schiff seeuntüchtig war.  

SS 03 - 00 Schadenersatz wegen Schäden an einer Ladung
Schiedsverhandlung
vom 30.11.2000
in Hamburg/Bremen
  • Die Parteien streiten um Schadenersatz wegen Schäden an einer Ladung, welche die Schiedsbeklagte für die Rechtvorgängerin der Schiedsklägerin zu verschiffen hatte.

  • Primär streiten die Parteien darum, ob der dem Transport zugrunde liegende Vertrag eine GMAA-Schiedsklausel enthält.

SS 02 - 00 Seetransport - Schaden aus fehlerhafter Stauung
Schiedsverhandlung
vom 18. 1. 2000
in Hamburg

mit einer Anmerkung von
RA Dr. F. Strube
Bremen

  • §§ 254,558 BGB; § 556 HGB; NYPE-C/P

  • § 558 BGB ist nicht auf einen Zeitchartervertrag anzuwenden.

  • Auch wenn der Charterer im Vertrag die Verpflichtung zu laden, zu stauen, zu trimmen und zu entlöschen übernommen hat, ist der Kapitän nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, die Stauung zu überwachen. Der aus der fehlerhaften Stauung entstandene Schaden ist deshalb in analoger Anwendung des §254 BGB von den Parteien anteilig zu tragen.

SS 01 - 00 Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Seefrachtvertrag
Schiedsverhandlung
vom 11. 7. 2000

mit einer kritischen
Anmerkung von
RA Dr. K. F. Puchta
Hamburg
  • Die Wendung „24 office-hours“ bezieht sich nur auf Bürozeiten, nicht aber auf Nachtzeiten, Feiertage oder Wochenenden.

  • Zu den Anforderungen an die Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung im Sinne des § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB durch den Charterer im Falle der Nicht-Gestellung des Schiffes.

  • Die Nachfrist nach § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB kann wirksam erst nach Eintritt des Verzuges gesetzt werden. Eine entsprechende Erklärung des Charterers im Hinblick auf die Andienung des Schiffes vor Ablauf des laycan ist daher gegenstandslos. Sie ist auch nicht geeignet, eine Fälligkeit der Verpflichtung zur Andienung des Schiffes vor Ablauf des laycan zu begründen.

  • Zu der Frage, ob das Setzen einer Nachfrist nach § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB im Hinblick auf die Verpflichtung des Charterers zur Andienung des Schiffes entbehrlich ist.

  • Eine ernsthafte und endgültige Verweigerung der Erfüllung kann daran liegen, dass der Schuldner seine Leistung erst für einen Zeitpunkt lange nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ankündigt. Eine solche Verzögerung aber liegt nicht vor, wenn das vereinbarte laycan am 15. Januar endet und der Reeder die Andienung des Schiffes mit laycan am 20. Januar bis 5. Februar ankündigt.

  • Befindet sich der Reeder in Verzug, weil er das Schiff nicht innerhalb des laycan angedient hat, so kann der Charterer gegebenenfalls Ersatz seines Verzugsschadens verlangen (§§ 284 ff. BGB). Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung steht ihm dagegen grundsätzlich nicht zu.

SS 01 - 99 Schadenersatzansprüche aus Frachtvertrag
Schiedsverhandlung
vom 10. 11. 1999
in Hamburg
  • Gegenstand der Entscheidung eines Hamburger Schiedsgerichtes war die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus einem Frachtvertrag.

  • § 326 BGB - Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei verspäteter Andienung eines Seeschiffes unter einem Seefrachtvertrag

SS 01 - 98 Zeitcharter
Mock-Arbitration
vom 25. 6. 1998
in Hamburg
  • Das Schiff kann nicht wirksam in eine Zeitcharter angeliefert werden, wenn es nicht der in der Charter festgelegten Beschaffenheit entspricht.

  • Zur Anwendung einer Klausel, die dem Zeitcharterer das Recht gibt, die Charter zu kündigen, wenn der Reeder vor der Anlieferung dem Charterer mitteilt, dass das Schiff zur Zeit des delivery date nicht anlieferungsfähig sei, auf den Fall, dass eine solche Notiz vom Reeder nicht gegeben wurde, er aber hierzu verpflichtet gewesen ist.

S 02 - 98 Berührung zweier Ankerlieger
Schiedsverhandlung
vom 26. 5. 1998
in Hamburg
  • Gegenstand der Entscheidung eines Hamburger Schiedsgerichtes war eine Berührung zwischen der "ARCTIC TRADER" und der "VISHVA VIKRAM", zu der es am Morgen des 23. Juli 1994 auf der Reede von Kandla / Indien gekommen war. Beide Schiffe lagen zu Anker.