Kosten des Schiedsgerichts

Im Vergleich zu vielen anderen Schiedsgerichtsordnungen können Beteiligte an einem GMAA-Verfahren schon vor Beginn des Verfahrens genau errechnen, in welcher Höhe Schiedsgerichtsgebühren anfallen werden. Diese richten sich nach einem festgelgten Tarif, den GMAA-Regeln für die Vergütung des Schiedsgerichts. Ein Gebührenrechner erleichtert die Anwendung der Gebührentabelle.

Darin nicht erfasst sind die Honorare der beteiligten Anwälte, eventuelle Auslagen des Schiedsgerichts sowie Kosten einer ggf. notwendigen Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung oder Sachverständigengutachten.

Sämtliche Schiedsgerichtsgebühren stehen den Schiedsrichtern zu. Die GMAA erhält keinerlei Zahlungen von den Parteien. Sie finanziert sich ausschließlich durch die Beiträge ihrer Mitglieder.

Gebührenrechner

Zur Ermittlung einer Gebühr gemäß § 1 Abs. 1 der GMAA-Regeln für die Vergütung des Schiedsgerichts geben Sie bitte den Streitwert in Euro oder in US-Dollar ein. Die Gebühr wird dann gemäß § 3 der Regeln berechnet.

 

Bitte beachten Sie, dass jeder Schiedsrichter 1 Gebühr verdient, bei Erlass eines Beweisbeschlusses kommt je Schiedsrichter eine halbe Gebühr hinzu. Beispiel: Bei einem Streitwert von EUR 320.000 erhält jeder Schiedsrichter EUR 9.000, ergeht ein Beweisbeschluss sind es EUR 13.500. Auch bei Nutzung des Rechners wird eine Überprüfung der Berechnung nach § 3 der Gebührenordnung empfohlen.

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Der aktuelle Dollarkurs (ECB) beträgt : $ für 1€
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